Verbraucherinformation nach den Änderungen der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung – Weintrinker werden noch ausführlicher informiert über Zusatzstoffe im Wein
FREIBURG. Mit den jüngsten Änderungen der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) müssen auch bei Bioweinen noch umfangreichere Angaben gemacht werden über Zusatzstoffe und Allergene.
Ab dem 13. Dezember 2014 sind davon auch die Online-Shops der Bio-Weingüter betroffen. Was verbirgt sich hinter den Angaben, was und wie viel ist drin in den Bioweinen und kann man darauf auch verzichten?
Geschrieben von Paulin Köpfer – ECOVIN Baden