EU Durchführungsbestimmungen für Biowein verabschiedet

Durch die neuen Durchführungsbestimmungen für die ökologische Weinerzeugung kann jetzt offiziell „Bio-Wein“, auch mit dem neuen EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden (ab Ernte 2012).
Die jetzt vorliegenden Richtlinien erlauben eine klare Differenzierung zwischen „Bio-Wein“ und „Nicht Bio-Wein“.  Sie ermöglichen es das positive Image des „Bio-Weines“ als gewachsen auf gesundem, fruchtbarem Boden, nach ökologischen Regeln erzeugt und mit deutlich geringeren zugelassenen Hilfsstoffen und oenologischen Verfahren sowie ohne Gentechnik vinifiziert, herauszustellen.

Quelle: Pressemitteilung EcoVin    http://ecovin.de/de/eu_biowein.htm

Diskutiert wird das Thema unter anderem

BioFach trade fair Nürnberg
Friday 17th Feb. 10am WeinForum – Room Kopenhagen:
The new EU rules for organic wine production – chances and challenges
ProWein Düsseldorf
Montag 05.03. 10am Halle 7 Stand A12:
Podiumsdiskussion- Die EU- Bio-Kellerwirtschaftsrichtlinie:Chancen und Herausforderungen

Die Richtlinien finden Sie hier zum download.

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